Datenschutzerklärung
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Taucherfläsch
Jerome Jost
Stephanie Bernabei
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Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
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Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
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Kontaktformular
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Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
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Vimeo
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Bei Aufruf einer Seite mit integriertem Vimeo-Plugin wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Vimeo erfährt hierdurch, welche unserer Seiten Sie aufgerufen haben. Vimeo erfährt Ihre IP-Adresse, selbst wenn Sie nicht beim Videoportal eingeloggt sind oder dort kein Konto besitzen. Es erfolgt eine Übermittlung der von Vimeo erfassten Informationen an Server des Videoportals in den USA.
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Sie können Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter ändern: https://twitter.com/account/settings
Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verleih-Bedingungen
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht vertragsbindend, es sei denn, es wird ausdrücklich eingewilligt.
AGB für den Verleih von Tauchausrüstung bei Taucherfläsch
1. Vermieter der Leihausrüstung ist Taucherfläsch, im Folgenden „Vermieter“ genannt.
2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleih-Zeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden, wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleih-Formular erkennt der Mieter den einwandfreien Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.
3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.
4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Für dadurch anderenfalls entstehende Schäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche füllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 40 bar zurück gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.
7. Die Leihausrüstung, einschließlich sämtlichen Zubehör, bleibt während des gesamten Verleih-Zeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
8. Es gilt die jeweils aktuelle Preise für die Nutzung von Leihausrüstung, diese kann auf der Internetpräsenz des Vermieters eingesehen werden.
9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden kann eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände gefordert werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurück erstattet wird.
10. Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten folgende Tarife:
Tages-Tarif: Abholung Montag-Donnerstag frühestens ab 12.00 Uhr, Rückgabe bis spätestens 18:00 Uhr des darauf folgenden Werktag.
Freitag frühestens ab 12.00 Uhr, Rückgabe Samstag bis spätestens 9.30 Uhr.
Wochenend-Tarif: Abholung Samstag, ab 09.00 Uhr, Rückgabe bis spätestens Montag, 18.00 Uhr.
Wochen-Tarif: z. B. von Montag, ab 12:00 Uhr bis zum darauf folgenden Montag bis spätestens 18:00 Uhr. Bei zwei, drei und mehr Wochen wird ebenso verfahren.
Bei verlängerten Wochenenden oder einer Verleih-Dauer von z. B. 1,5 Wochen, wird ein entsprechender Aufschlag berechnet.
11 . Die auf dem Verleih-Formular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurück gegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.
12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr.
13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.
14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.
15. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurück gegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 25,- € (je nach Verschmutzungsgrad auch mehr) zu berechnen.
16. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
17. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des Verleih-Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Taucherfläsch für den Ausrüstungsverleih in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Verleih-Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht.
18. Erfüllungsort ist Luxembourg. Mietbedingungen - Stand 14.10.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tauchkurse
Tauchschule Taucherfläsch
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Tauchschule Taucherfläsch, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Taucherfläsch bietet Tauchkurse, Trainings und Seminare (nachfolgend „Kurse“ genannt) an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von Taucherfläsch unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Die Tauchkurse finden nach den Richtlinien von SSI , IAC , CMAS statt.
3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email oder über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die ausgefüllte und unterschriebene Kursanmeldung oder per Online-Anmeldung zustande.
3.2 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen Taucherfläsch und dem Teilnehmer.
3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kurspreises. Die Anmeldung kann nur nach Absprache mit Taucherfläsch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt Taucherfläsch mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Taucherfläsch behält sich vor, bis einen Tag vor Kursbeginn, die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Der gezahlte Kurspreis wird in diesem Fall von Taucherfläsch zurückerstattet.
4. Vertragsdauer, Preise, Zahlungsmodalitäten
4.1 Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Die Kurspreise richten sich nach der aktuellen Kurspreisliste von Taucherfläsch zum Zeitpunkt der Kursanmeldung.
4.3 Die Kurspreise verstehen sich inklusive des zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatzes.
4.4 Kurspreise können ohne Einhaltung einer Frist erhöht werden. Eine solche Kurspreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Kursanmeldungen.
4.5 Der Kurspreis ist bei Anmeldung, bzw. spätestens bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
4.6 Der Teilnehmer kann seiner Zahlungsverpflichtung per Barzahlung oder Überweisung nachkommen
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Taucherfläsch und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich Taucherfläsch vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.
5.3 Muss der Teilnehmer einen Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest), erfolgt keine Rückerstattung von bereits in Anspruch genommenen Kursleistungen. Die Festlegung der Höhe einer Rückerstattung von noch nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen obliegt Taucherfläsch.
5.4 Muss der Teilnehmer einen laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest) und möchte er den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Tauchtauglichkeit weiter fortführen, so kann er die fehlenden Teile des Kurses innerhalb von 6 Monaten kostenlos nachholen. Liegt die letzte Kurseinheit jedoch mehr als 6 Monate zurück, muss der Teilnehmer vor Wiederaufnahme des Kurses zuvor ein Scuba Skills Update-Programm absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen. Liegt die letzte Kurseinheit mehr als 12 Monate zurück, muss der Teilnehmer einen komplett neuen Kurs absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen.
5.5 Für Tauch-Schnupperkurse von Taucherfläsch gelten folgende Stornobedingungen: Bis zwei Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Tauchlehrer/die Tauchlehrerin (nachfolgend Dive Professional genannt) ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Dive Professionals oder dessen Assistenten Folge zu leisten.
6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Taucherfläsch vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Bei einem Ausschluss steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises zu.
6.3 Fehlt der Teilnehmer zu einem oder mehreren vereinbarten Kurstermin(en), werden hieraus resultierende Zusatztermine von Taucherfläsch wie folgt an den Teilnehmer berechnet: je Theorie-Einheit 20,00 €, je Pool-Einheit 30,00 €, je Freiwasser-Einheit 40,00 €.
6.4 Taucherfläsch übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände.
6.5 Aus hygienischen Gründen wird ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen und Füßlinge) von Taucherfläsch nicht als Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Jeder Tauchschüler benötigt seine einige ABC-Ausrüstung.
6.6 Leihausrüstung muss vom Teilnehmer sorgsam behandelt werden. Der Teilnehmer ist für die vollständige Rückgabe aller von ihm ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Der Dive Leader Professional oder Tauchlehrer ist umgehend zu informieren, falls Ausrüstung während des Kurses beschädigt oder verloren wurde.
6.7 Leihausrüstung ist nicht durch Taucherfläsch versichert. Der Teilnehmer haftet selbst für eventuell entstandene Schäden an der Leihausrüstung und muss verlorene, mutwillig oder fahrlässig zerstörte Ausrüstung ersetzen.
6.8 Die „Standardverfahren für sicheres Tauchen“ sind vom Teilnehmer bei jeder Kursaktivität im Wasser anzuwenden.
6.9 Die Teilnahme an einem Tauchkurs kann abhängig von dem jeweiligen Kursinhalt physisch und / oder psychisch anstrengende Aktivitäten beinhalten. Daher muss der Teilnehmer bis spätestens zur ersten Kursaktivität im Freiwasser ein gültiges tauchsportärztliches Attest vorlegen.
6.10 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Dive Leader Professional oder Tauchlehrer berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6.11 Bei erkennbaren gesundheitlichen / psychischen Problemen ist der Dive Professional berechtigt, den betreffenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen.
6.12 Die Teilnahme an den von Taucherfläsch angebotenen Tauchkursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
6.13 Tauchkurse sind nie ohne Restrisiko. Taucherfläsch empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. Aqua Med).
6.14 Der Teilnehmer muss zum Erlangen der Brevet-Karte alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllen. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Aushändigung einer Brevet-Karte nur aufgrund der Bezahlung der Kursgebühr.
7. Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz
7.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass er während des Tauchkurses fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von Taucherfläsch unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung von Taucherfläsch verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich Taucherfläsch, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Luxemburger Recht.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von Taucherfläsch.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.